Für jedes Wohnheim ist eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter zuständig, die alle dort wohnenden Studierenden betreut – von der Reservierungszusage bis zur Kündigung. Sie sind zuständig für alles, was mit dem Mietvertrag zusammenhängt, für Verlängerungen, Umzüge, aber auch, wenn es Probleme mit den Mitbewohnern gibt.
Für alle technischen Belange im Zimmer oder im Wohnheim, sowie für die Ein- und Auszüge ist ein Hausmeister zuständig.
Es gibt möblierte und unmöblierte Zimmer und Apartments, Details finden Sie hier.
Den Hochschulen wird in jedem Semester ein bestimmtes Zimmerkontingent für ausl. Austausch-und Programmstudierende zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Zimmer erfolgt über die jeweilige Hochschule. Das Studierendenwerk Heidelberg hat darauf keinen Einfluss. Die Bewerbung um ein Zimmer erfolgt zusammen mit dem Zulassungsantrag direkt über die Hochschule.
Die Übergabe Ihres Zimmers muss spätestens am Tag des Vertragsendes bis 12.00 Uhr erfolgt sein. Ist dies ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, muss die Übergabe am davor liegenden Werktag bis 12.00 Uhr erfolgen (Allgem. Mietbedingungen, Punkt 15). Auszüge sind nur während der Dienstzeiten der Hausmeister (Mo-Fr) möglich. Bitte vereinbaren Sie mindestens 14 Tage vor geplantem Auszug einen Übergabetermin mit Ihrem Hausmeister. Ihr Zimmer wird an diesem Termin auf Schäden und Sauberkeit überprüft und es wird ein Auszugsprotokoll erstellt. Sämtliche Schlüssel sind zurück zu geben. Das Zimmer kann nach erfolgtem Auszug und erfolgter Schlüsselrückgabe nicht mehr betreten werden.
Gehört nicht zur Ausstattung der Zimmer; sie muss mitgebracht oder kann im zentralen Hausmeisterbüro im Neuenheimer Feld 684 gekauft werden.
Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz erfolgt ausschließlich über die Online-Bewerbung.
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs.
Vorrangige Berücksichtigung: Wenn ein Härtefall vorliegt, z. B. geringes Einkommen der Eltern, chronische Krankheiten oder Behinderungen. Ein Härtefall muss zusammen mit der Bewerbung schriftlich nachgewiesen werden (z. B. Einkommensnachweise der Eltern, Nachweise über Behinderungen, Krankheiten etc.) Näheres in der Benutzungsordnung sowie in den Aufnahmekriterien.
Bewerben können Sie sich auch ohne erfolgte Zulassung oder Immatrikulation; die Immatrikulation muss allerdings spätestens 4 Wochen nach Einzug nachgewiesen werden. Ansonsten besteht keine Wohnberechtigung, was eine fristlose Kündigung zur Folge hat.
Wer keine Zulassung erhält, kann kostenfrei von der Bewerbung zurücktreten. Ist schon eine Reservierungszusage erfolgt, ist der Rücktritt noch gegen eine Verwaltungsgebühr möglich. Wurde bereits ein Mietvertrag abgeschlossen, muss eine Kündigung erfolgen. Es besteht dann eine Haftung für die Mietzahlung bis zur Nachvermietung, was aber zu Semesterbeginn meist innerhalb von 14 Tagen erfolgt.
Bewerbungsfristen: Es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte allerdings bis 15. Juli für das Wintersemester und bis 15. Januar für das Sommersemester eingegangen sein, weil dann mit der Zimmereinteilung und dem Versand der Mietverträge begonnen wird. Später eingehende Bewerbungen haben weitaus geringere Chancen und Auswahlmöglichkeiten.
Doktoranden sind in den Wohnheimen wohnberechtigt, solange sie immatrikuliert sind. Für Doktoranden gibt es bestimmte Wohnheime, in die bevorzugt Doktoranden und Studierende in höheren Semestern aufgenommen werden. Welche Wohnheime dies sind, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Wohnheiminformation.
Bewerber/innen, die einen finanziellen Härtefall nachweisen können, werden vorrangig aufgenommen. Für die vorrangige Aufnahme müssen Nachweise mit der Bewerbung eingereicht werden (z. B. Kopie des monatlichen Lohn- oder Gehaltszettels der Eltern, des Steuerbescheids oder des BAföG-Bescheids).
Ca. 18 - 25 qm, mit eigener Nasszelle und Pantry-Küche. Sie werden vor allem an Examenskandidaten oder chronisch schwer kranke bzw. Studierende mit Handicap vergeben. Erstsemester und Kurzzeitstudierende bekommen nur in Ausnahmefällen ein Einzelapartment.
Zimmer für eine Person, entweder auf einem Stockwerksflur mit Gemeinschaftseinrichtungen oder innerhalb einer Wohngruppe (WG).
Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn und nur während der Dienststunden der Hausmeister (Mo - Fr) möglich. Bitte kommen Sie hierzu in die jeweilige Hausmeistersprechstunde oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Hausmeisterbüro. Ist Vertragsbeginn ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, so ist der Einzug erst am darauffolgenden Werktag möglich. Zu Beginn des Wintersemesters finden bis zu 900 Ein- und Auszüge statt. Hier kann es während der Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen. Tipp: Wer nicht unbedingt am Monatsersten einzieht, sondern ein paar Tage später, erspart sich viel Stress.
In den Europahäusern wohnen 50 % deutsche Studierende und 50 % int. Austauschstudierende (Kurzzeitstudierende). Von den deutschen Bewohnern wird ein besonderes Maß an Engagement in Bezug auf Hilfe und Unterstützung der ausl. Studierendenden erwartet. Ausl. Studierende können sich nicht direkt für die Europahäuser bewerben. Die Vergabe der Zimmer für Austauschstudierende erfolgt über die jeweilige Hochschule im Rahmen einer Kontingentvereinbarung.
siehe Untervermietung
Ein Finanzierungsnachweis ist ein Nachweis, der zusammen mit der Wohnheimbewerbung von internationalen Studierenden erbracht werden muss. Aus dem Nachweis muss hervorgehen wie Sie Ihr Studium in Deutschland finanzieren. Häufig wird ein solcher Nachweis auch bei der Beantragung eines Visums benötigt. Beispiele für einen solchen Nachweis können sein: Bürgschaftserklärung (z. B. durch die Eltern), Nachweis über ein Stipendium, Nachweis über ein Bankkonto (z. B. Sperrkonto).
Alle relevanten Formulare finden Sie hier zum Herunterladen und Ausdrucken.
Die meisten Zimmer haben Linoleumböden, die nass gereinigt werden können und damit auch für Allergiker gut geeignet sind. In einigen Wohnheimen und in einigen Zimmern gibt es aber auch noch Teppichböden (Nadelfilzböden). Details finden Sie hier.
Die Größe der Zimmer variiert vor allem in den Altbauten der Altstadt sehr stark. Die meisten Einzelzimmer in einer WG sind zwischen ca. 11 - 14 qm groß. Einzelapartments inkl. Bad und Pantry – Küche etwa 18 - 25 qm.
In den Wohnheimen wohnen je nach Wohnheim etwa 30 - 50 % internationale Studierende. Bei der Wohnheimbewerbung einen Finanzierungsnachweis mit einzureichen. Austausch/Programmstudierende erhalten ein Zimmer im Rahmen einer Kontingentvereinbarung über die jeweilige Hochschule. Weitere Information für internationale Studierende gibt es hier.
Ein Internetzugang ist grundsätzlich in allen Wohnheimen möglich. Einige Wohnheime sind mit einem direkten Internetzugang im Zimmer ausgestattet (meistens LAN, teilweise auch W-LAN), für den keine weiteren Kosten entstehen. In anderen Wohnheimen gibt es keinen direkten Internetzugang. In diesem Fall müssen die Mieter den Internetanschluss selbst bei einem privaten Internetanbieter beauftragen.
Die Nutzung des Internets ist nur zu Studienzwecken vorgesehen. Welche Wohnheime einen direkten Internetzugang im Zimmer haben, finden Sie hier.
Nicht jedes Haus hat einen eigenen Hausmeister – viele Hausmeister betreuen mehrere Wohnheime, sind also nicht ständig vor Ort. Es gibt feste Sprechzeiten und Erreichbarkeit über Mobilfunk. Die Sprechzeiten und Telefonnummer Ihres Hausmeisters entnehmen Sie bitte dem Aushang in Ihrem Wohnheim.
Hausmeister sind für Ein- und Auszüge zuständig, kümmern sich um Reparaturen, pflegen die Außenanlagen, überwachen die Reinigungsfirmen und vieles mehr. Wenn etwas nicht funktioniert, es einen Mangel oder Schaden gibt, bitte umgehend eine Online-Schadensmeldung bei uns einreichen. Der Hausmeister wird sich dann so schnell als möglich um die Schadensbehebung kümmern.
Mit Ausnahme der Häuser Fremerey-, Jellinek- und Liselottehaus in der Altstadt (dort gibt es überall nur einen gemeinsamen Fernsehraum) und der beiden Häuser in der Römerstraße haben alle Zimmer einen TV-Kabelanschluss oder IP-TV.
In unserer Hauptkasse im Marstallhof 1, 1. OG, links, Zimmer 101, können Sie Ihre Bareinzahlungen (z. B. die Miete) vornehmen. Auch wird hier in bestimmten Fällen die Kaution an internationale Studierende in bar ausgezahlt. Die Hauptkasse hat geöffnet: Mo, Di, Do & Fr 09.00 – 12.00 Uhr und Mi 09.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr.
Bei Vertragsbeginn wird eine Kaution gezahlt, die nach Vertragsende gemäß § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB unverzinst bleibt. In der Regel wird die Kaution innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende auf das uns bekannte Bankkonto zurück überwiesen, falls keine Mietschulden oder sonstige Forderungen des Studierendenwerks bestehen. In bestimmten Fällen ist bei internationalen Studierenden auch eine Barauszahlung möglich.
Gehören nicht zur Ausstattung der Zimmer, sie müssen mitgebracht oder können beim Hausmeister gekauft werden.
Wenn Sie Ihren Mietvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen möchten, müssen Sie eine schriftliche Kündigung in der Wohnheimverwaltung einreichen. Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Mietbedingungen, Ziffer 14. Bei einer nicht fristgerechten Kündigung sind Sie solange zur Mietzahlung verpflichtet bis die Nachvermietung gesichert ist.
Die Mieten sind „Alles-inklusive“-Mieten, alle Kosten sind in der Miete enthalten, es gibt keine Nebenkostenabrechnungen;
Die Mietzahlung erfolgt monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Hierfür ist ein deutsches oder ein europäisches Bankkonto erforderlich, welches am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt. Die Barzahlung der Miete ist in Ausnahmefällen möglich, wobei hierfür eine Gebühr erhoben wird. Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Aushang in Ihrem Wohnheim. Die Bareinzahlung ist entweder im ServiceCenter am Uniplatz, InfoCafé International in der Zentralmensa oder in der Hauptkasse im Marstallhof möglich.
Siehe Ausstattung der Zimmer
Rundfunkbeiträge sind nicht in der Miete enthalten. Beitragspflichtig sind grundsätzlich erst einmal alle Bewohner – egal ob Sie ein Radio – oder Fernsehgerät besitzen oder nicht. In einer WG sind alle WG-Bewohner gemeinschaftlich beitragspflichtig; d.h. der Rundfunkbeitrag wird durch die Anzahl der WG – Bewohner geteilt. Weitere Informationen gibt es hier und hier.
Studierende mit geringen finanziellen Mitteln (z.B. BAföG-Empfänger) können eine Gebührenbefreiung beantragen.
siehe AnsprechpartnerInnen
Sollten Sie Schäden oder Mängel in Ihrem Zimmer, der Küche oder im Bad feststellen, müssen diese so schnell wie möglich an uns gemeldet werden, damit keine noch größeren Folgeschäden entstehen.
Bitte benutzen Sie für Ihre Schadens-oder Mängelmeldung den folgenden Link: https://serv4studs.net/stwhd/
Hinweis: bitte beachten Sie, dass Sie für die Online-Schadensmeldung Ihre offizielle Uni, bzw. PH E-Mail Adresse benötigen.
Die Grundwohnzeit beträgt sechs Semester. Darüber hinaus können Sie Ihren Mietvertrag verlängern, indem Sie Sonderaufgaben in Ihrem Wohnheim übernehmen. Eine Sonderaufgabe umfasst etwa 26 Stunden Arbeitszeit pro Semester. Sonderaufgaben sind vielfältig und reichen von der Tätigkeit des Heimsprechers über die Betreuung ausl. Studierender bis hin zur Abfallentsorgung, Wege kehren, etc. Für jede abgeleistete Sonderaufgabe erhalten Sie ein weiteres Semester Wohnzeit, welches auf Antrag verlängert werden kann.
Klassisches Wohnheimzimmer: Einzelzimmer auf einer Flurgemeinschaft mit etwa 13-15 Bewohnern; Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsduschen/-WC’s. In vielen Stockwerkszimmern gibt es ein eigenes Waschbecken im Zimmer.
Die meisten Zimmer und Apartments verfügen über eine Telefonsteckdose, der Anschluss muss bei einem Telefonanbieter jedoch selbst angemeldet und bezahlt werden.
Umzüge sind auf schriftlichen Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und nur zu Semesterbeginn möglich (Allgem. Mietbedingungen Ziffer 6). Der Antrag muss bis spätestens 01.Juni für das darauffolgende Wintersemester und bis spätestens 01.Dezember für das darauffolgende Sommersemester in der Wohnheimverwaltung eingegangen sein. Für Umzüge wird ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben, dessen Höhe per Aushang im Wohnheim bekannt gemacht wird.
Sie dürfen Ihr Zimmer im Wohnheim bis zu max. sechs Monate untervermieten. Hierzu ist die schriftliche Genehmigung des Studierendenwerks erforderlich. Während der Vorlesungszeit ist die Untervermietung nur an Personen gestattet, die nach § 1 der Benutzungsordnung wohnberechtigt sind. Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie auch an einen anderen Personenkreis untervermieten (z. B. Praktikanten, Gastwissenschaftler, etc.) Die Untervermietung muss aus studienbedingten Gründen erfolgen. Einen Antrag auf Untervermietung finden Sie hier.
Die Mietverträge beginnen und enden grundsätzlich mit Beginn und Ende des Verwaltungssemesters der jeweiligen Hochschule. Heidelberg: 1. April - 30. September und 1. Oktober - 31. März; Heilbronn: 1. März - 31. August und 1. September – 28./29. Februar. Ein davon abweichender Vertragsbeginn ist nur möglich, sofern zum gewünschten Zeitpunkt Zimmer frei sind. Bitte vermerken Sie dies ausdrücklich bei der Bewerbung.
Ein vorzeitiges Ende des Mietvertrags ist nur möglich, falls das Zimmer nachvermietet werden kann.
Walksafe ist ein Konzept zur Sicherheit auf dem Campusgelände im Neuenheimer Feld - auch wenn es dunkel ist und man allein unterwegs sein muss. Mehr Infos...
In allen Häusern gibt es Waschmaschinen und Trockner. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos entweder mit dem Studierendenausweis oder mit der CampusCard.
Wer seinen Aufenthalt in Heidelberg studienbedingt unterbricht (z. B. Auslandsstudium oder Praktikum), wird nach seiner Rückkehr vorrangig für einen Wohnheimplatz berücksichtigt ohne sich erneut um ein Zimmer bewerben zu müssen. Dies natürlich nur dann, wenn noch restliche Wohnzeit besteht. Um nach Ihrer Rückkehr erneut ein Zimmer im Wohnheim zu erhalten, sollten Sie vor Ihrem Weggehen aus Heidelberg einen (formlosen) Antrag auf Wiedereinzug bei Ihrem Sachbearbeiter/in zusammen mit einem schriftlichen Nachweis über die Studienunterbrechung (z. B. Praktikumsnachweis, Zulassungsbescheid einer ausl. Hochschule, etc.) einreichen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich kein Anspruch auf das gleiche Zimmer besteht.
Wohnberechtigt sind Studierende der Universität Heidelberg, der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, der Hochschule für Kirchenmusik, Heidelberg, der Hochschule für jüdische Studien, Heidelberg, der Hochschule Heilbronn, der Dualen Hochschule, Mosbach, der Dualen Hochschule, Heilbronn und der DHBW CAS, sowie der Hochschule für Rechtspflege, Schwetzingen. Näheres in der Benutzungsordnung für die Wohnheime des Studierendenwerks Heidelberg.
Zur Wohnfläche zählen nicht nur das jeweilige Zimmer, sondern auch alle sonstigen zur Mitnutzung zur Verfügung stehenden Flächen, z. B. Bad, Küche, Flur, Balkon (anteilig), Abstellkammer in der Wohnung etc. eine Mieteinheit mit 18 qm Wohnfläche kann also z. B. aus einem 12 qm großen Zimmer in einer 2-er WG bestehen, in der nochmals weitere 12 qm für die beiden Bewohner zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen.
Kleinere Wohneinheit mit 2 - 9 Einzelzimmern (Zimmergröße ca. 11 bis 13 qm), ein bis zwei Nasszellen (Dusche/WC), Gemeinschaftsküche
Die Mindestmietdauer beträgt ein Semester. Kürzere Vertragslaufzeiten sind nicht möglich. Damit möglichst viele preiswert wohnen können, ist die Wohnzeit begrenzt; alle Mietverträge sind befristet, die Grundwohnzeit beträgt sechs Semester; Vertragsverlängerungen von bis zu weiteren vier Semestern (insgesamt zehn Wohnsemester) sind in folgenden Fällen möglich:
Kein Verlängerungsgrund sind die allgemeine Wohnungsknappheit oder finanzielle Probleme!